Rechtsprechung
LAG Hessen, 19.10.2011 - 2 Ta 220/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,9936) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
I.R. von Kündigungsschutzklagen ist bei Folgekündigungen nur ein Drittel des sich bei üblicher Betrachtung ergebenden Wertes anzusetzen; Gegenstandswert für Kündigungsschutzklage bei Folgekündigungen
- arbeitsrechtsiegen.de
Streitwert - Folgekündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
GKG § 42 Abs. 3 S. 1
Gegenstandswert für Kündigungsschutzklage bei Folgekündigungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gießen, 09.05.2011 - 4 Ca 63/11
- LAG Hessen, 19.10.2011 - 2 Ta 220/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 19.10.2010 - 2 AZN 194/10
Gegenstandswert mehrerer Kündigungsschutzklagen
Auszug aus LAG Hessen, 19.10.2011 - 2 Ta 220/11
Es wird an der ständigen Rechtsprechung des Hessischen Landesarbeitsgerichts zur Bemessung des Streitgegenstandswertes bei Folgekündigungen trotz des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Oktober 2010 (2 AZN 194/10, EzA-SD 2011, Nr. 7, 15-16) festgehalten.An dieser Rechtsprechung wird nach Überprüfung trotz des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Oktober 2010 - 2 AZN 194/10, EzA-SD 2011, Nr. 7, 15-16) festgehalten.
- LAG Hessen, 21.01.1999 - 6 Ta 630/98
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - allgemeiner …
Auszug aus LAG Hessen, 19.10.2011 - 2 Ta 220/11
Eine solche ist mit dem Wert einer Bruttomonatsvergütung anzusetzen, und zwar auch dann, wenn die Kündigungen in unterschiedlichen Verfahren angegriffen werden (vgl. dazu bereits Beschluss vom 21. Januar 1999 - 15/6 Ta 630/98 - NZA-RR 1999, 156; Beschluss vom 25. November 2010 - 1/15 Ta 1/10 n.v.). - OLG Celle, 07.12.2015 - 1/15
Auszug aus LAG Hessen, 19.10.2011 - 2 Ta 220/11
Eine solche ist mit dem Wert einer Bruttomonatsvergütung anzusetzen, und zwar auch dann, wenn die Kündigungen in unterschiedlichen Verfahren angegriffen werden (vgl. dazu bereits Beschluss vom 21. Januar 1999 - 15/6 Ta 630/98 - NZA-RR 1999, 156; Beschluss vom 25. November 2010 - 1/15 Ta 1/10 n.v.).